AGBs der Reiseleiter-Akademie


1. GÜLTIGKEIT

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung für die Reiseleiter-Akademie Wien (Teil der Akademie des Sprechens - Mag. Sabine Claudia Tanner e.U., eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien FN 363925 i, in Folge "Reiseleiter-Akademie Wien" oder nur "Akademie" genannt) und werden von den KursteilnehmerInnen durch Anmeldung zum Kursangebot anerkannt. An die Akademie gerichtete Erklärungen, Anzeigen etc. bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.


2. ANMELDUNG

Die Anmeldung zu Seminaren und zum Lehrgang erfolgt entweder über die Homepage (Online-Anmeldung), per Telefon oder per E-Mail. Bei Anmeldung mittels Homepage besteht eine Rücktrittsfrist von sieben Werktagen gemäß Fernabsatz-Gesetz, sofern nicht eine der Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gemäß § 18 FAGG Anwendung findet oder der Kurs bereits innerhalb dieser sieben Werktage ab Vertragsabschluss beginnt. Die Anmeldung gilt ab Zusendung (per Post oder E-Mail) oder persönlicher Überreichung der Anmeldebestätigung als angenommen.

Die Anmeldefrist endet am 1. Kurstag des Seminars bzw. des Diplom-Lehrgangs bzw. bei der Themenvergabe für die praktischen Reiseleitungen im Kurs bzw. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kurs ausgebucht ist.


3. BEZAHLUNG

Nach der Anmeldung wird der/dem Kursteilnehmer/in die Anmeldebestätigung und Rechnung per E-Mail oder Post zugesendet. Die Kursgebühr ist bis zu dem auf der Rechnung genannten Fälligkeitstermin auf das Konto der Akademie des Sprechens einzuzahlen.

Bei sehr kurzfristigen Anmeldungen kann die Kursgebühr ausnahmsweise auch am 1. Kurstag persönlich in bar bezahlt werden.

Es besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung auf bis zu 6 Raten. Es können in besonderen Fällen auch individuelle Ratenzahlungen zwischen dem/der Teilnehmer/in und der Leitung der Akademie vereinbart werden.

Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen von 3% und Mahnspesen in der Höhe von EUR 40,- in Rechnung gestellt.


4. MINDESTTEILNEHMERiNNEN-ANZAHL

Die Abhaltung vom Orientierungsseminar hängt vom Erreichen der MindestteilnehmerInnenzahl von 8 Personen ab. Die TeilnehmerInnenzahl ist auf 14 Personen beschränkt.

Die Abhaltung vom Diplom-Lehrgang hängt vom Erreichen der MindestteilnehmerInnenzahl von 7 Personen ab. Im Falle von mehr als 10 Anmeldungen findet das Auslandsmodul mit der Übungsfahrt ins Ausland an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt, ansonsten an einem Tag. Bei mehr als 10 TeilnehmerInnen umfasst der Lehrgang 6 Präsenztage vor der Prüfungsfahrt, ansonsten 5 Präsenztage.

Die Dauer der Prüfungsfahrt hängt ebenfalls von der Anzahl der PrüfungskandidatInnen ab. Das max. Limit bei der Prüfungsfahrt liegt bei 12 Prüflingen. Bei mehr PrüfungskandidatInnen wird ein Zusatztermin für die Prüfungsfahrt angeboten.

Wird die MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht, so gibt es folgende Möglichkeiten, die in Absprache mit den bereits angemeldeten TeilnehmerInnen und weiteren InteressentInnen besprochen und entschieden wird:

a. Die Akademie behält sich das Recht vor, den Kurs abzusagen. Es gilt dann Punkt 5. Rückerstattung.

b. Der Kurs findet bei gleichbleibender Kursgebühr zu einer reduzierten Anzahl von Unterrichtseinheiten statt.

c. Der Kurs findet bei gleichbleibender Anzahl von Unterrichtseinheiten zu einer höheren Kursgebühr statt.


5. RÜCKERSTATTUNG

Wird der Lehrgang seitens der Reiseleiter-Akademie Wien abgesagt oder findet der Lehrgang nicht statt, so erhält der/die Kursteilnehmer/in in der Höhe des bereits beglichenen Kursbeitrages eine Gutschrift. Die Gutschrift wird nach Wahl des/der Kursteilnehmers/Kursteilnehmerin entweder auf die nächste Lehrgangsbuchung angerechnet oder auf schriftlichen Antrag ohne Verzugszinsen rückerstattet. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche seitens des/der Kursteilnehmers/Kursteilnehmerin bestehen nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Personen verursacht wurden, für die die Reiseleiter-Akademie einzustehen hat. Personenschäden sind jeweils davon ausgenommen.


6. STORNIERUNG

Die Stornierung einer Kurs/Lehrgangsanmeldung seitens des/der Anmelders/Anmelderin ist bis spätestens zwei Wochen vor Kurs/Lehrgangsbeginn ohne Verrechnung einer Stornogebühr möglich. Bei Abmeldung ab zwei Wochen bis eine Woche vor Kurs/Lehrgangsbeginn werden 50 % als Stornogebühr verrechnet, bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme, aus welchem Grund auch immer, ist der volle Kurs/Lehrgangsbeitrag fällig. Der/die Anmelder/in hat das Recht, eine/n neue/n Kunden/Kundin als Ersatzteilnehmer zu finden und damit die Stornogebühr abzuwenden. Der/die Anmelder/in bleibt jedoch für die Kurs/Lehrgangskosten haftbar. In jedem Fall muss die Stornierung schriftlich entweder per Post oder per E-Mail erfolgen.


7. TEILNAHME AM LEHRGANG

Der/die Teilnehmer/in ist erst nach Anmeldebestätigung und Eingang der Kurs/Lehrgangsgebühr bzw. der 1. Rate berechtigt, am Lehrgang teilzunehmen. Wenn der/die Teilnehmer/in zu Kurs/Lehrgangsbeginn die Gebühr noch nicht bezahlt hat, ist sie in bar am 1. Kurstag zu bezahlen.

Ist der/die Teilnehmer/in zum 1. Kurstag persönlich erschienen bzw. hat er/sie die Themen für die praktischen Übungen für die Kurswoche per E-Mail ausgewählt und bleibt dann dem Kurs fern, so gilt dies nicht als stillschweigende Stornierung des Kurses und nicht als Befreiung der Zahlung der gesamten Kurs/Lehrgangsgebühr.


8. ANWESENHEITSPFLICHT

Eine 80% Anwesenheit bei den Präsenzmodulen der Kurstage sowie eine 100% Anwesenheit an den Prüfungstagen (Prüfungsfahrt) ist Voraussetzung, um eine Teilnahmebestätigung zu erhalten. Um den Lehrgang mit einem Diplom abzuschließen, muss die Anwesenheitspflicht erfüllt sein und die Diplomprüfung positiv abgelegt werden (siehe Prüfungsordnung). Die Anwesenheit wird mittels einer Unterschriftenliste protokolliert, die pro Kurstag von den Teilnehmer:innen unterschrieben werden muss. Versäumte Module können in einem anderen Diplomlehrgang nachgeholt werden.


9. EINVERSTÄNDNIS ZUR VERWENDUNG VON BILD-, TON- UND VIDEOAUFNAHMEN

Im Rahmen des Kursangebotes (Seminare und Diplom-Lehrgang und bei der Prüfungsfahrt) werden von den TeilnehmerInnen laufend Ton-, Video- und Bildaufnahmen und Fotoprotokolle von den Ergebnissen aus Gruppen- oder Einzelarbeiten gemacht. Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die während des Seminars, des Lehrgangs oder während der Prüfungsfahrt oder die im Zusammenhang mit der Reiseleiter-Akademie gemachten Aufnahmen (zB Info-Abende, Weihnachtsfeiern, Diplom-Verleihung etc.) entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkungen auf der Homepage und auf Werbematerialien verwendet und veröffentlicht werden. Spätestens vor Kursbeginn wird auf diese Einverständnis-Erklärung mündlich hingewiesen. Ein Widerruf des Einverständnisses ist jederzeit schriftlich oder mündlich möglich.


10. AUSSCHLUSS AUS DEM LEHRGANG

Die Teilnahme an Seminaren und am Diplom-Lehrgang und der Prüfungsfahrt erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Sie ist kein Ersatz für Psychotherapie, Lebens- und Sozialberatung oder Unternehmensberatung. TeilnehmerInnen haften für durch sie schuldhaft verursachte Schäden selbst.

Die Reiseleiter-Akademie behält sich das Recht vor, einzelne KursteilnehmerInnen vom Seminar/Diplom-Lehrgang auszuschließen, wenn diese aufgrund ihres Verhaltens trotz Unterlassensaufforderung die Sicherheit, den respektvollen Umgang untereinander oder den Lernerfolg der Gruppe bzw. den eigenen Lernerfolg gefährden.

Die Lernzielkontrolle der einzelnen TeilnehmerInnen obliegt der Lehrgangsleiter und wird in laufenden praktischen Übungen festgestellt. Wird das Lernziel aufgrund mangelndes Leistungswillens und/oder fehlender Begabung nicht erreicht oder trifft ein Grund der Ausschließungsgründe ("No-Go-Liste") zu (siehe Anhang am Ende dieser Seite), so kann der/die Teilnehmer/in vom weiteren Lehrgang ausgeschlossen werden.

In den oben genannten Fällen sowie bei frühzeitigem Ausscheiden aus dem Kurs auf Wunsch des/der Kursteilnehmers/Kursteilnehmerin entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr oder sonstiger Kosten.


11. KURSUNTERLAGEN

Die Kursunterlagen stehen im geistigen Eigentum der Reiseleiter-Akademie. Jegliche Vervielfältigung, auch auszugsweise, oder die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Die Reiseleiter-Akademie Wien behält sich alle diesbezüglichen Rechte vor.


12. MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE

Für mitgebrachte Gegenstände wie insbesondere Kleidung, Wertgegenstände, Geld und Kursunterlagen übernimmt die Reiseleiter-Akademie Wien keine Beaufsichtigung und somit auch keine Haftung.


13. RAUCH- UND CAFÉVERBOT

Im gesamten Bereich der Reiseleiter-Akademie Wien und bei allen Veranstaltungen (Lehrgang, Events, Feierlichkeiten etc.) der Akademie herrscht in den Räumlichkeiten der Akademie oder angemieteten Räumen der Akademie strengstes Rauch- und Caféverbot.


14. BESTÄTIGUNGEN UND DUPLIKATE

Ein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung besteht, nachdem die Lehrgangsgebühr bezahlt worden und der Lehrgang beendet ist, wobei nur jene Unterrichtseinheiten bestätigt werden, zu denen der/die Kursteilnehmer/in auch tatsächlich anwesend war.
Der/die LehrgangsteilnehmerIn hat Anspruch auf Ausstellung eines Zertifikats, wenn er/sie eine 100%ige Anwesenheit während des Lehrgangs und einen erfolgreich abgelegten schriftlichen Abschlusstest vorweisen kann.
Der/die LehrgangsteilnehmerIn hat Anspruch auf Ausstellung eines Diploms, wenn er/sie mindestens 80% Anwesenheit während des Diplom-Lehrgangs und eine erfolgreich abgelegte Prüfung (in allen Prüfungsbereichen: schriftlicher Abschlusstest, schriftliche Diplomarbeit, praktische Diplomprüfung, Reflexionsbericht) vorweisen kann.

Ein Duplikat des Diploms kann auf Wunsch ausgestellt werden, wenn das Original verloren gegangen ist oder aus sonstigem unverschuldeten Grund. Die Übermittlung des elektronischen Duplikats per Mail erfolgt nach dem Zahlungseingang von EUR 30,00. Die Übermittlung des Duplikats per Post erfolgt nach dem Zahlungseingang von EUR 42,00.


15. DATENVERARBEITUNG

Die Bekanntgabe der persönlichen Daten im Zuge der Anmeldung erfolgt mit dem Einverständnis des Anmelders/der Anmelderin. Persönliche Daten, nämlich Name, Adresse, Telefon- bzw. Mobilnummer, E-Mailadresse, Geburtsdatum, ev. Sozialversicherungsnummer und Foto, werden bei der Reiseleiter-Akademie Wien ausschließlich für die Anmeldung zu Seminaren, für das Erstellen von Kostenvoranschlägen, für die Rechnungslegung, für die Ausstellung von Teilnahmebestätigungen, Diplomen, Praxis- und Kompetenznachweisen und Berufsausweisen und für die Information über das weitere Kursangebot oder sonstiger Veranstaltungen (zB Netzwerktreffen, Adventpunsch etc.) der Reiseleiter-Akademie Wien verarbeitet. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeben.

Die Einwilligung für die Verarbeitung und Speicherung der persönlichen Daten kann jederzeit unter der Emailadresse office [at] reiseleiter-akademie.at widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.


16. GEGENFORDERUNGEN

Gegen den Anspruch der Reiseleiter-Akademie auf Bezahlung der Lehrgangsgebühr und sonstiger Kosten ist die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen ausgeschlossen, es sei denn, sie stehen in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Lehrgangsteilnahme und wurden gerichtlich festgestellt.


 

Wien, am 18. März 2019

 

 

Ausschließungsgründe ("No-Go-Liste")


 

>> Ausschließungsgründe ("No-Go-Liste").pdf


 

 

Ausbildungsvertrag für den Diplom-Lehrgang für internationale Reiseleitung und qualifizierte Fach- und Studienreiseleitung

 

1. Vertragsgegenstand

Dieser Vertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen der Akademie und dem/der TeilnehmerIn am Lehrgang für Reisebegleitung / Reiseleitung / Fach-, Studienreiseleitung bzw. der Diplomprüfung.

1.2 Vertragsgrundlage

1.2.1. Curriculum
Die Ausbildung erfolgt auf aufgrund des Curriculums des Reiseleiter-Lehrgangs in der jeweils gültigen Fassung (siehe Anhang). Inhalt des Ausbildungsvertrages sind auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Akademie, die Prüfungsordnung, die Ausschließungsgründe („No Gos“), die Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die Hausordnung der Akademie sowie der jeweiligen angemieteten Seminarräumlichkeiten und besuchten touristischen Orte (zB Schlösser, Museen etc.), die jeweiligen dazugehörigen Brandschutzordnungen sowie die Sicherheitsbestimmungen im Reisebus und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese Vertragsgrundlagen können Änderungen unterworfen sein, die mit dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens für das vorliegende Vertragsverhältnis verbindlich werden. Änderungen der Vertragsgrundlagen beeinflussen die Gültigkeit des Ausbildungsvertrages nicht. Die genannten Vertragsgrundlagen der Akademie sind in der derzeit geltenden Fassung dem Ausbildungsvertrag im Anhang beigefügt.

1.2.2. Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt je nach gewählter Variante 6 Wochen (Kompakt-Variante) oder 3 Monate (berufsbegleitende Variante). Der Terminplan für den jeweiligen gebuchten Lehrgang liegt bei.

1.2.3. Ausbildungsort
Ausbildungsorte sind die Reiseleiter-Akademie Wien, von ihr angemietete Seminarräume und öffentlich-zugängliche touristische Orte und Plätze in Österreich und anderen Ländern in Europa, die jeweils zu Beginn des Lehrgangs bekannt gegeben werden und sich aufgrund äußerer Umstände (Grenzsperre, Höhere Gewalt o.ä.) kurzfristig ändern können.

1.2.4. Ausbildungsabschluss
Die Ausbildung wird nach Absolvierung aller gebuchten Lehrgangsmodule abgeschlossen. Nach dem erfolgreich abgelegten schriftlichen Abschlusstest wird dem/der Teilnehmer/in seitens der Akademie ein Zertifikat oder nach der erfolgreich abgelegten Diplomprüfung ein Diplom verliehen. Siehe dazu die Vorgaben in der Prüfungsordnung. Ein konkreter Erfolg und ein Diplom-Abschluss wird seitens der Akademie nicht geschuldet und nicht garantiert.


2. Rechte und Pflichten der Akademie

2.1 Pflichten der Akademie
Hauptleistungen der Reiseleiter-Akademie Wien ist in der Ausbildung zur Studienreiseleitung das Erbringen der Reiseleiter/innen-Ausbildung auf Universitätsniveau / in der Ausbildung zur gewerblichen Reisebegleitung auf Niveau eines Pflichtschulabschlusses, das Zurverfügungstellen der dazu notwendigen Ressourcen (Skripten, Textbausteine, Leitfäden, Feedbackbögen, praktische Outdoor-Übungen, Auslandsfahrten, eLearning, Kontaktdaten zu Reiseveranstaltern und Agenturen) sowie die Ermöglichung des Diplom-Abschlusses der Reiseleiter/innen-Ausbildung in der festgelegten Zeit (ein konkreter Erfolg wird jedoch nicht geschuldet und nicht garantiert).
Die Akademie verpflichtet sich, all jene Voraussetzungen zu bieten, damit die Ausbildung innerhalb der unter 1.2.2 genannten Ausbildungsdauer mit Erfolg abgeschlossen werden kann. Die Rahmenbedingungen zur Erfüllung dieser Verpflichtung (Ausmaß und Gestaltung des Lehrangebotes, Festlegung der Prüfungstermine und Gestaltung der Prüfungsdurchführung) sind Gegenstand der Prüfungsordnung, der Hausordnung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die TeilnehmerInnen erhalten am 1. Kurstag alle wichtigsten Informationen dazu. Die Akademie verpflichtet sich, die Ausbildung mit höchstem Qualitätsanspruch, auf dem neuersten Stand (lege artis, state of the art) und hinsichtlich berufsfeldrelevanter Erfordernisse realistisch zu gestalten.
Weiters verpflichtet sich die Akademie zur Verschwiegenheit über vertrauliche und persönliche Angelegenheiten von TeilnehmerInnen, die im Rahmen des Lehrgangs im Feedback besprochen wurden und der persönlichen Weiterentwicklung der Teilnehmer/innen dienen. 

2.2 Rechte der Akademie
Ausschließungsgründe von Teilnehmer/innen
Die Akademie hat das Recht, TeilnehmerInnen vom weiteren Lehrgang auszuschließen und zwar wenn:
- diese häufig dem Lehrgang fernbleiben (weniger als 80% Anwesenheit),
- diese aufgrund ihres Verhaltens
- die Sicherheit der Lehrgangsgruppe gefährden
- den respektvollen Umgang untereinander und den Lehrenden gegenüber gefährden
- den Lernerfolg der Gruppe bzw. den eigenen Lernerfolg gefährden oder
- diese einen Ausschließungsgrund der „No-Go-Liste“ erfüllen, die das Verhalten und den Berufsethos von Reiseleiter/innen betrifft  (siehe Anhang!).

Neben den Ausschließungsgründen der „No-Go-Liste“ gibt es außerdem folgende allgemeine Ausschlussgründe:
- vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung oder Zerstörung von Geräten oder sonstigen Einrichtungen der Akademie oder angemieteter oder besuchter Räume und Orte
- schwerwiegende bzw. wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Anforderungen an einen sorgfältigen und redlichen Reiseleiter bzw. eine sorgfältige und redliche Reiseleiterin
- Verhalten bei Veranstaltungen der Akademie, das offensichtlich dazu geeignet ist, den guten Ruf der Akademie zu schädigen, dazu gehört auch das Verhalten in sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, XING, Instagramm, Youtube etc.) und sonstigen Internetseiten (Google etc.)
- wiederholtes und vorsätzliches Verhalten, das offensichtlich dazu führt, dass ein geordneter Seminarbetrieb nicht möglich ist
- mehrmaliges Verhalten gegenüber MitarbeiterInnen der Akademie, TeilnehmerInnen oder Leistungsträger/innen, die mit der Akademie kooperieren, das geeignet ist, diese Personen schwerwiegend zu beleidigen, zu belästigen, herabzuwürdigen, ihren Ruf zu schädigen oder in deren psychischen oder physischen Gesundheit, in ihrem Fortkommen oder in ihrem Studienerfolg zu beeinträchtigen (insbesondere Mobbing, sexuelle Belästigung und Sexismus, Rassismus und ähnliches Verhalten)
- Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung
- strafgerichtliche Verurteilungen: Im Fall einer strafgerichtlichen Verurteilung wird Art und Ausmaß des Deliktes, das zur Verurteilung geführt hat, berücksichtigt.
- beharrliche Verfolgung einer Person im Sinne des § 107a Strafgesetzbuch idgF (Stalking)


3. Rechte und Pflichten der TeilnehmerInnen

3.1 Rechte
Bei gesundheitlichen oder beruflichen Gründen hat der/die TeilnehmerIn das Recht, unter detaillierter Nennung des Grundes und unter Beibringung eines Nachweises eine Unterbrechung der Ausbildung zu beantragen und – falls dieser Antrag bewilligt wird – zu einem späteren Zeitpunkt in einen anderen Lehrgang einsteigen. Es können hierbei zusätzliche Kosten entstehen, zB Stornierungskosten für Hotel, Busmiete etc. 

3.2 Pflichten

3.2.1 Anwesenheitspflicht
Für die Teilnehmer/innen herrscht durchgehende Anwesenheitspflicht. Im Detail gelten die AGBs und die Prüfungsordnung.

3.2.2 Sachmittel
Der/Die TeilnehmerIn hat dafür Sorge zu tragen, dass die für einen geordneten Besuch des Lehrgangs erforderlichen Sachmittel wie Skripten, Bücher, Computer inkl. Internetanschluss und sonstige für den Lehrgang erforderlichen Lehrbehelfe immer zur Verfügung stehen.

3.2.3 Bezahlung
Die Teilnehmer/innen sind zur Entrichtung der Lehrgangsgebühr verpflichtet. Siehe AGBs.

3.2.4. Mitarbeit
Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet,
- in den einzelnen Modulen aktiv mitzuarbeiten,
- dem Lehrgang diszipliniert und konzentriert zu folgen,
- für die Praxismodule bestmöglich vorbereitet zu sein und angemessene Leistung zu erbringen,
- die von der Akademie und von den Teilnehmer/innen selbst gesetzten Lernziele bestmöglich zu erreichen,
- regelmäßig die E-Mails der Akademie abzurufen, um über den weiteren Verlauf und weitere Aufgaben im Lehrgang informiert zu sein,
- die internen Teilnehmer/innen-Bereiche auf der Website zu nutzen sowie
- die Prüfungs- und Abgabetermine einzuhalten.

3.2.5. Verschwiegenheit
Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich zur zur Verschwiegenheit über vertrauliche und persönliche Angelegenheiten von anderen TeilnehmerInnen, die im Rahmen des Lehrgangs im Feedback besprochen wurden und der persönlichen Weiterentwicklung der Teilnehmer/innen dienen. 

3.2.6 Allgemeine Pflichten
Der/Die Teilnehmer/in ist verpflichtet,
- das Curriculum
- die Prüfungsordnung
- die AGBs der Akademie
- die Hausordnung der Akademie sowie der jeweiligen angemieteten Seminarräumlichkeiten und besuchten touristischen Orte (zB Schlösser, Museen etc.), die jeweiligen dazugehörigen Brandschutzordnungen sowie die Sicherheitsbestimmungen im Reisebus und in öffentlichen Verkehrsmitteln in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.
- Schäden zu melden, welche am Eigentum der Akademie aufgetreten sind,
- Änderungen der personenbezogenen Daten unverzüglich bekannt zu geben sowie
- bei Beendigung des Lehrgangs die von der Akademie zur Verfügung gestellten Bücher, Stadtpläne, Landkarten und sonstige Materialien zu retournieren.


4. Auflösung des Vertrages

4.1 Auflösung in beiderseitigem Einvernehmen
In beiderseitigem Einvernehmen ist die Auflösung des Ausbildungsvertrages jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Der/Die Teilnehmer/in wird dadurch aber nicht von der Zahlung des Lehrgangs befreit, wenn der Lehrgang bereits angetreten wurde.

4.2. Auflösung durch die Akademie
Die Kündigung durch die Akademie kann aufgrund wichtiger Gründe mit sofortiger Wirkung erfolgen (Punkt 2.2 des Vertrags). In besonders schwerwiegenden Fällen kann ein Hausverbot und Betretungsverbot der Akademie und aller angemieteten Räume und Reisebusse ausgesprochen werden.

4.3 Auflösung durch den/die Teilnehmer/in
Eine einseitige Kündigung durch den/die Teilnehmer/in ist jederzeit möglich. Siehe dazu die Stornobedingungen in den AGBs.

4.4 Abschluss der Reiseleiter-Ausbildung
Der Vertrag endet nach Beendigung und Absolvierung des gebuchten Lehrgangs automatisch.

4.5 Form der Vertragsauflösung
Die Erklärung der Vertragsauflösung, sei es durch die Akademie oder durch den/die Teilnehmer/in, hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Dies gilt nicht für die automatische Vertragsbeendigung gem. Punkt 4.4.

 


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