Wie viel verdient ein:e Reiseleiter:in am Tag?

 

Grundsätzlich können selbständig Gewerbstätige oder Neue Selbständige ihr Honorar selbst bestimmen bzw. mit dem Auftraggeber verhandeln. In der Branche hat sich ein Mindestlohn etabliert, der für Auftraggeber:innen und -nehmer:innen transparent gemacht wurde.

Auf austriaguide.at sind die offiziellen und aktuellen Honorarsätze für Tour Guides, Fremdenführer:innen und Reiseleiter:innen gelistet.

Während Fremdenführer:innen meistens nach der Führungsdauer bzw. Halbtagen entlohnt werden, stellen Reiseleiter:innen immer Ganztages-Honorare.

 

Pauschaler Tagsatz für Tour Guides im Jahr 2023

Einsteiger:innen mit wenig Vorerfahrung und Tour Manager, also Reisebegleiter:innen, werden meistens mit ca. € 180,00 pro Reisetag entlohnt.

Qualifizierte internationale Tour Guides, also Fach- und Studienreiseleiter:innen, erhalten eine Pauschale von ca. € 460,00 pro Reisetag.

Die Anreise und eventuelle Hotelkosten für den Anreisetag sowie Kost und Logis vor Ort werden selbstverständlich vom Veranstalter übernommen. In der Aufwandpauschale wird die Vorbereitungszeit für Recherche und Planung bereits abgegolten.

Die Preise sind netto-Beträge. Bei einer Umsatzsteuerpflicht kommen 20% U-St. dazu.

 

Link: https://austriaguide.at/preise/ 

 

Umsatzsteuerpflicht, Honorarlegung, Sozialversicherung?
Ich verstehe nur Bahnhof!

Damit bist du nicht alleine. Viele Absolvent:innen stellen sich diese Fragen! Spätestens nach dem ersten Auftrag als Tour Guide werden diese Themen auch wirklich wichtig:

Wann muss ich mich bei der Sozialversicherung melden?
Bei welcher Versicherungsanstaltung überhaupt?
Wann muss ich meine Einkünfte beim Finanzamt melden?
Ab wann muss ich sie auch versteuern?
Was ist der Unterschied zwischen Umsatz und Einkommen?
Welche Vorteile gibt es in den ersten Jahren der Selbständigkeit?

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"Der Weg in die Selbständigkeit! - Finanzamt und Sozialversicherung für österr. ReiseleiterInnen"

In 3 Stunden bekommst du die geballte Infos zu diesen Themen...

  • Steuerrecht und die Meldung ans Finanzamt, Einkommenssteuer-Erklärung und Tarifstufen des Einkommens, Umsatz-Steuer.
  • Sozialversicherungsrecht und der Weg zur Berechnung der Beitragshöhe bei der SVS (Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft), Unterschiede in der Versicherung mit oder ohne Gewerbeschein (Neue Selbständige), „Option In“ bei geringfügiger Beschäftigung. 
  • Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer, Höhe der Kammerumlage.


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